Cannabis-Verbot tatsächlich verfassungswidrig?

Seit Monaten wird diskutiert, ob es sinnvoll ist, Cannabis zu legalisieren. Jetzt haben Rechtswissenschaftler herausgefunden, dass das seit Jahren praktizierte Cannabis-Verbot eigentlich verfassungswidrig ist und gegen das deutsche Grundgesetz verstößt.

Das Cannabis- und Marihuanaverbot wird in Deutschland vom Betäubungsmittelgesetz geregelt. Laut §1 BtMG zählt der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol, kurz THC, zu den nicht verkehrsfähigen Stoffen. Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer, stellt nun die These auf, dass dieser Paragraph gegen das Grundgesetz verstößt, da er unverhältnismäßig ist.

Verhältnismäßigkeit nicht eingehalten

Wird in ein Grundrecht eingegriffen, müssen diese Eingriffe grundsätzlich einem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Das Gesetz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in die Grundrechte eingreift einen öffentlichen legitimen Zweck verfolgt. Dieser Zweck muss zudem geeignet, erforderlich und angemessen sein. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, wäre ein Spezialgesetz verfassungswidrig. Hoffmeyer bezweifelt nun, ob der legitime Zweck das §1 überhaupt gegeben ist. Schließlich betrifft zumindest der Eigenkonsum von Cannabis oder der Anbau für den Eigenbedarf nur die Privatsphäre der ausführenden Person. Es würde sich also um ein Eigenschädigungsdelikt handeln, bei welchem unter keinen Umständen strafrechtlich eingegriffen werden darf. Der Konsum von Cannabis hat zudem keine so schwerwiegenden Folgen, dass die öffentliche Ordnung gefährdet wäre. So liegen die Opferzahlen durch Cannabis deutlich unter denen durch Teilnahme am Straßenverkehr. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird somit nicht gewahrt.

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Das THC Verbot im BtMG stammt aus dem Jahr 1975 und war Kind einer sehr restriktiven Drogenpolitik die Eindämmung fördern und erreichen sollte. Es sollte eine abschreckende Wirkung haben und Richtern ermöglichen den Handel mit illegalen Betäubungsmitteln streng zu bestrafen. Dieser Versuch ist fehlgeschlagen. Vierzig Jahre nach Einführung des Paragraphen floriert der Drogenhandel mehr denn je, es hat sich gezeigt, dass Verbote nicht immer den gewünschten Effekt bringen. Fast täglich werden Menschen kriminalisiert, die niemand anderem schaden als sich selbst – sofern sie sich selbst durch ihren Konsum von Cannabis überhaupt schaden. Sie werden in die kriminelle Ecke gedrängt in die sie niemals geraten wären, wenn Cannabiskonsum nicht verboten wäre.